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Nachdem jahrzehntelang Gleisbaumaschinen Identifikationsnummern nach nationalen Regeln bekamen, so z.B. die VdM-Nummer bei in Deutschland zugelassenen Baumaschinen und Zweiwegefahrzeugen, wird mit zunehmendem grenzüberschreitenden Einsätzen auch von Gleisbaufirmen eine international eindeutige, d.h. nach einheitlichen Prinzipien strukturierte, Identifikationsmöglichkeit erforderlich. Diese Nummer verschlüsselt die Fahrzeuggattung, das Registrierungsland und die wichtigsten technischen Merkmale. Es schließen sich eine fortlaufende Ordnungsnummer und die obligatorische Selbstkontrollziffer an.
Die erste Ziffer ist mit der "9" fest vergeben und dient im Zusammenhang mit der zweiten Ziffer der Identifizierung der Fahrzeuggattung. Als zweite Ziffer wird ebenfalls die "9" vergeben, wobei es sich nach dem UIC-Kodex 438-4 lediglich um eine Empfehlung handelt. Die dritte und vierte Ziffer gibt Auskunft über das Land, in dem das betreffende Fahrzeug registriert ist. Diese richten sich nach den bereits bekannten Codes, wie sie auch für Reisezug- und Güterwagen sowie Lokomotiven Anwendung finden. Für in Deutschland registrierte Fahrzeuge ist dies die "80". Die folgenden vier Ziffern geben Auskunft über wichtige technische Merkmale sowie Typ und Untertyp des jeweiligen Fahrzeugs. Die fünfte Ziffer ist mit der "9" fest belegt. Die sechste Ziffer gibt Auskunft über die zulässige Höchstgeschwindigkeit und ob ein Einstellen in Züge (evtl. mit Restriktionen, z.B. Schutzwagen, nur am Zugende usw.) zulässig ist.
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Die siebente Ziffer gibt Aufschluss über den Typ und in Kombination mit der achten Ziffer auch über den Untertyp des Fahrzeugs.
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Die neunte bis elfte Ziffer dienen schließlich der fortlaufenden Nummerierung der Fahrzeuge.
Die zwölfte Ziffer ist die obligatorische Selbstkontrollziffer, wie sie auch bei den Güter- und Reisezugwagen sowie den Lokomotiven vorkommt. Diese wird auch bei den Spezialfahrzeugen nach dem herkömmlichen Schema berechnet. Von rechts aus gesehen werden die einzelnen Ziffern der Fahrzeugnummer abwechselnd mit 2 und 1 multipliziert. Aus allen so berechneten Ziffern wird die Summe gebildet. Die Differenz der Einerstelle zur Zahl 10 bildet die Selbstkontrollziffer. Dies soll an einem Beispiel verdeutlicht werden: |
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Die Differenz der Einerstelle der Summe (im Beispiel "1") zur Zahl 10 bildet die Selbstkontrollziffer. Im vorliegenden Beispiel also 10 - 1 = 9. Um diese Selbstkontrollziffer wird die Fahrzeugnummer vervollständigt, also:
Ist die Einerstelle der Summe eine "0", dann ist auch die Selbstkontrollziffer "0". Zu dieser Fahrzeugnummer kommt noch das Landeskürzel (für Deutschland "D") und davon mit einem Bindestrich getrennt ein Kürzel für den Halter des Fahrzeugs, im vorliegenden Beispiel lautet die komplette Fahrzeugidentifikation also: Nur am Rande erwähnt werden soll hier, dass das oben genannte Fahrzeug fälschlicherweise als Landescode die "90" angeschrieben hat, aber keineswegs in Ägypten (= 90) registriert ist. Für weitere Angaben technischer Art oder zum Halter dient weiterhin die Anschriftentafel, wie sie auch bisher schon an den Gleisbaumaschinen und Zweiwegefahrzeugen zu finden war. Auch hier wird die neue Nummer angegeben. Die auf dem vorgestellten Weg ermittelten Fahrzeugnummern werden in das Nationale Fahrzeugregister (National Vehicel Register - NVR) eingetragen. Quelle: UIC/OSShD-Kodex 438-4, 1. Ausgabe, Dez. 2005 - Internationaler Eisenbahnverband (UIC)/Organisation für die Zusammenarbeit der Bahnen (OSShD), Paris 2006 Weitere Informationen und/oder Bilder von Fahrzeugen mit den neuen Nummern sind ausdrücklich erwünscht! |
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Erstellt: 20.05.2010 / Letzte Änderung: 25.06.2024 © www.bahndienstwagen-online.de (Svetlana Linberg) |